I. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen sind Inhalt des Vertrages. Unser Vertragspartner erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede hiervon abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Abweichende AGB des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, auch wenn diesen nach Erhalt nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bedingungen soll eine solche Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der unwirksamen Regelung unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Leonberg. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (innerstaatliches Recht) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

II. Verkaufs-, Lieferungs-, Zahlungsbedingungen

1. Angebot und Lieferung

a) Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Sie werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen zurückzugeben.

b) Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind.

c) Die genannten Lieferfristen und – termine sind unverbindlich. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen – bei uns oder unseren Zulieferanten – behindert, z.B. durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Aus- und Einfuhrverbote, Rohstoff und Energiemangel pp., so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Wird uns die Vertragserfüllung aus den vorstehenden Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf maximal 1% für jede volle Woche der
Verspätung und auf insgesamt nicht mehr als 5% des Kaufpreises der Lieferung.

d) Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

e) Die Verantwortung ob Schutzrechte oder sonstige rechte Dritter verletzt oder evtl. verletzt werden könnten, obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Kunde stellt uns gegen Ansprüche gegenüber Dritten ausdrücklich frei.

2. Preise

Die Preise verstehen sich netto Kasse zzgl. Verpackung, Fracht ab Werk oder Lager zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertage gültigen Preise. Alle nach Vertragsschluß eingetretenen Kostenerhöhungen (Material-, Lohn-, Energiekosten, Kostenerhöhungen beim Vorlieferanten) berechtigen uns im Rahmen der Gesetze zur Nachbelastung.

3. Zahlung

Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anders vereinbart wurde, sofort rein netto zahlbar. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist unzulässig. Ist der Käufer nicht Kaufmann, so steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Schecks und bei der Bundesbank rediskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel nehmen wir nicht an. Bei Zahlungsverzug des Käufers gelten Zinsen gem. den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite als vereinbart, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zzgl. Mehrwertsteuer.

Werden uns nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht berechtigt.

4. Abnahme

Nimmt der Käufer die Ware zu dem vereinbarten Termin oder nach Anzeige der Fertigstellung durch uns nicht ab, so sind wir nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von 21 Tagen berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und einen angemessenen Schadensersatz geltend zu machen, soweit der Käufer nicht nachweist, daß ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums-, bzw. Miteigentumsrechte an dem neuen
Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn sein Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat bzw. seine etwa zur Abtretung vorbehaltene Zustimmung erteilt. Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehender oder vollzogener Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte insbesondere dem Bestehen von Globalzessionen hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware allein – gleich in welchem Zustand – so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Betrages einschließlich Umsatzsteuer ab, den wir ihm für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben. Erfolgt die Veräußerung zusammen mit uns nicht gehörender Ware, so beschränkt sich die Abtretung der Forderung auf die Höhe des von uns dem Käufer für die Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Betrages. Der Käufer ist ermächtigt, die uns im Wege dieser Vorausabtretung abgetretene Forderung für uns einzuziehen, solange er seine Zahlungsverpflichtung uns gegenüber einhält. Diese Ermächtigung
kann jederzeit von uns widerrufen werden. Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen mehr als 25%, so geben wir auf Antrag des Käufers übersteigende Sicherungen nach unserer Wahl frei.

Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware oder aus anderen Gründen dem Käufer Ansprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte entstehen, werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns abgetreten.

6. Werkzeuge und Modelle

Sämtliche Skizzen, Vorlagen, Reinzeichnungen, Modelle, Werkzeuge und sonstige Darstellungen, Oberflächengestaltung sowie sämtliches von uns für den Besteller erarbeitetes Ideengut bleibt mit allen Rechten unser geistiges Eigentum und unterliegt dem gesetzlichen Urheberrecht.

Werkzeug- und Modellkosten werden dem Käufer anteilig in Rechnung gestellt. Alle Werkzeuge werden von uns sachgerecht aufbewahrt, jedoch maximal zwei Jahre, danach erklärt sich der Kunde mit einer Vernichtung ohne weitere Nachricht einverstanden. Bei vorzeitigem Bruch, Beschädigung oder Verlust und Vorliegen eines Fertigungsauftrages erklärt der Käufer jetzt schon sein Einverständnis, daß auf seine Kosten neue Werkzeuge angefertigt werden.

7. Mehr- und Minderlieferungen / Verpackung und Versand

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sind bei kundenindividueller Fertigung branchenüblich und nicht zu beanstanden.

Der Versand unserer Waren erfolgt in handelsüblicher Weise auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über, das gilt auch wenn wir die Versandkosten übernommen haben. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Versandweg, Beförderungsart und Beförderungsmittel unserer Wahl unter Ausschluss unserer Haftung überlassen. Die Transportgefahr trägt in allen Fällen der Käufer.

8. Mängelrüge, Gewährleistung und Schadensersatz

Unsere Lieferungen sind sofort nach Empfang auf ihre Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Rügen sind spätestens binnen 14 Tagen schriftlich zu erheben. Versteckte Mängel sind spätestens eine Woche nach Entdeckung zu rügen. Nach Ablauf von sechs Monaten ab Gefahrübergang sind Gewährleistungsansprüche verjährt. Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder
Ersatzlieferung. Bei mehrfachem Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Anderweitige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

III. Einkaufsbedingungen

1. Bestellung

Nur schriftlich erteilte und unterschriebene Bestellungen sind gültig. Bestellungen sind vom Lieferer binnen einer Woche schriftlich zu bestätigen, anderenfalls sind wir an die Bestellung nicht mehr gebunden.

2. Preise

Die vereinbarten Preise sind Festpreise, Änderungen aufgrund nachträglich eingetretener Kostenerhöhungen sowie Ausführungsänderungen sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart war.

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt frei Fracht und Verpackung an unser Werk in Renningen oder Kremmen, oder an die von uns angegebenen Adressen. Die Gefahr geht mit Übergabe und einer Wareneingangskontrolle der Ware an der von uns vorgeschriebenen Abladestelle auf uns über.

Wird die zugesagte Lieferzeit aus einem vom Lieferer zu vertretenden Umstand nicht eingehalten, sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche berechtigt, nach unserer Wahl vom Auftrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen. Alle durch verspätete Lieferungen oder Leistungen entstehenden Mehrkosten hat uns der Auftragnehmer zu ersetzen. Die Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.

4. Gewährleistung

Die Abnahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit. Für alle erkennbaren Mängel der Ware oder Leistung wird eine Rügefrist von 14 Tagen nach Warenannahme vereinbart. Der Lieferer haftet für die Dauer der Gewährfrist von 12 Monaten in der Weise, daß wir, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechtsbehelfe, berechtigt sind, nach unserer Wahl kostenlose Ersatzlieferung, kostenlose Beseitigung der Mängel oder einen angemessenen Preisnachlass zu fordern.

5. Muster, Zeichnungen, Patente

Der Lieferer hat zu gewährleisten, daß durch die Lieferung keinerlei fremde Urheberrechte, Warenzeichen, Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Unterlagen aller Art, die wir dem Lieferer zur Verfügung stellen, wie Muster, Zeichnungen pp. dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind nach Beendigung des Auftrages oder auf unsere Anforderung kostenlos an uns zurückzusenden.

6. Zahlungen

Wir leisten Zahlungen nach Eingang der Ware und dem Vorliegen einer prüffähigen Rechnung bei uns nach unserer Wahl, innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen netto.